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Sie sind an Angelfischerei interessiert und wollen gerne den staatlichen Fischereischein ( Angelschein) erwerben?


Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung 2024
Erster Unterrichtsabend (voraussichtlich):
10. Oktober 2024 um 18:30 Uhr

Anmeldeschluss 25.September 2024


Kursabende finden Donnerstags von 19:00 bis 21:30
und Samstag von 09:00 - 12:00 und 13:00 bis 16:00 statt

(Weitere Informationen in der Rubrik-Kurse)

Das Angeln zählt zu einer der beliebtesten Form der Erholung. Beim Angeln findet man Menschen in allen Altersgruppen, aus allen Bereichen des Lebens

Der 1.Fischereiverein Zirndorf führt jedes Jahr einen erfolgreichen Ausbildungskurs zum Erwerb des staatlichen Fischereischeines durch. Das für die staatliche Prüfung erforderliche Wissen, wird Ihnen in unserem Kurs von erfahrenen Ausbildern vermittelt.


  • > LEHRGANG INHALTE
    Die Fischerprüfung in Bayern besteht hauptsächlich aus fünf verschiedenen Themengebieten. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten). Wir bieten ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an.

    Theoretische Fachgebiete
    Die theoretische Fachgebiete müssen mindestens je fünf Stunden besucht werden

    1. Fischkunde
    2. Gewässerkunde
    3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
    4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
    5. Rechtsvorschriften, Fischereirecht



    Praktische Fachgebiete:
    Die praktische Fachgebiete müssen mindestens je drei Stunden besucht werden.
    6.
    Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
    7. Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische


    Gebühren:
    Die Lehrgangsgebühren beinhalten alle Lehrmaterialien und eine einmalige Prüfungsgebühr.

    ERWACHSENE: -250€
    JUGENDLICHE: -200€
    JUGENDLICHE (VM): -150€


  • > DIE PRÜFUNG
    Hinweise zur Online-Fischerprüfung
    Die Online-Prüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.
    Prüfungsablauf:
    Nach der Einlasskontrolle weist Ihnen der Prüfungsleiter den vom System willkürlich ausgewählten Platz zu. Geben Sie zur Aktivierung Ihres Prüfungsplatzes den in Ihrem Ladungsschreiben angegebenen Prüfungs-PIN am PC ein. Warten Sie an Ihrem Platz auf weitere Anweisungen des Prüfungsleiters. Erst nach dem Startschuss des Prüfungsleiters dürfen Sie mit der Prüfung beginnen. Jedem Prüfungsteilnehmer werden 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog an seinem PC angezeigt. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Fachgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung (7 Abs. 3 AVBayFiG) findet ein Ausschluss von der Prüfung statt. Diese gilt unerheblich vom tatsächlichen Ergebnis als nicht bestanden. (LFV-Bayern)

    Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 45 von 60 Fragen, sowie in jedem der fünf theoretischen Themengebiete mindestens 50% der 12 Fragen richtig beantwortet sind. Für die Fischerprüfung hat man insgesamt 60 Minuten Zeit.


    Die wichtigsten Infos zur Fischerprüfung
    Prüfungstermine und -orte in Bayern


  • > DOZENTEN

    Andreas Weiss
    Lehrgangleiter

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    Harald Berger
    Gewässerkunde

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    Bernd Kleyla
    Gerätekunde

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    Carsten Heck
    Fischkunde

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    Robert Hermann
    Fischkunde

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    Michael May
    Rechtskunde

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  • > KURSE


    Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung 2024


    Beginn: Am 10.10. 2024 (voraussichtlich)
    Kursort: Vereinsheim des 1. Fischereivereins Zirndorf, Volkhardtstr. 35, 90513 Zirndorf
    Uhrzeit: 18:30


    Kontakt - Fragen:
    Lehrgangleiter:
    Andreas Weiss
    Tel: 0177-3313470
    Mail: lehrgang-1fvz@web.de

    Der Vorbereitungslehrgang findet unter folgenden Bedingungen statt !!
    Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
    Es gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 01. April 2022.

    Damit:
    - müssen keine 3G-Nachweise mehr von den Teilnehmern vorgelegt werden
    - wurde die Maskenpflicht aufgehoben
    - wird jeder angehalten, wo immer es möglich ist, einen Mindestabstand
    von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.

    Die Kursanbieter können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske vorschreiben.
    Änderungen wegen aktuelle Covid-19 Situation vorbehalten.

  • > ANMELDUNG ZUM LEHRGANG
    Anmeldung zum Lehrgang des 1. Fischereivereins Zirndorf e.V.
    Die Anmeldung zum Fischerkurs erfolgt in 3 Schritten


    1. Registrieren Sie sich Online unter https://fischerpruefung-online.bayern.de
    Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie hier: https://lfvbayern.de/download/registrieranleitung-fischerpruefung-online
    Sie benötigen nur Teil 1 der Anleitung Teil 2 übernehmen wir für Sie. Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie eine Teilnehmernummer


    2. Downloaden Sie die Datei: Formular_Anmeldung_Fischerkurs.pdf, füllen die Felder mit ihren persönlichen Angaben und der Teilnehmernummer, unterschreiben Sie und schicken das Formular an unsere Email: lehrgang-1fvz@web.de


    3. Nach Eingang einer Anzahlung von 50,00 € bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn werden Sie in unseren Kurs eingebucht. Der Lehrgang findet ab 10 Kursteilnehmer statt.

    Bankverbindung:
    1. Fischereiverein Zirndorf e.V.
    IBAN: DE67 7625 0000 0000 4472 68
    BLZ: 76250000
    Verwendungszweck: „Anzahlung Fischerkurs + Vorname, Nachname“


    Bitte lesen Sie die AGB !!

  • > AGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Teilname sowie für die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für die Staatliche Fischerprüfung bei Fischerkurs des 1. Fischereiverein Zirndorf e.V.

    Mit Zahlung der Kursgebühr erkennt der Kursteilnehmer die AGB´s des Fischerkurs an.

    1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden AGB´s gelten für die Teilnahme an den Lehrgang des 1. Fischervereins Zirndorf e.V. So wie auch für alle angebotenen Leistungen im Rahmen des Lehrgangs.

    2. Eigentumsvorbehalt
    Die vom Fischereiverein Zirndorf e.V. bereitgestellte Lehrmaterial bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Kursanbieters.

    3. Haftungsausschluss
    Der Kursanbieter haftet nicht bei nicht Bestehen der Prüfung. Der Unterricht wird so gestaltet, dass durch regelmäßige und aufmerksame Teilnahme der Kursteilnehmer es jederzeit möglich ist durch Selbststudium, die Prüfung zu bestehen.
    Der 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. haftet in keine Weise für Schäden die vom Teilnehmer hervorgerufen wurden. Weder bei unsachgemäßer Handhabung im Praxisunterricht noch für materielle und personelle Schäden.

    4. Zahlungsverpflichtung
    Bei Anmeldung erhalten Sie zeitnah von uns eine Rechnung über die zu entrichtenden Kursgebühren sowie unsere Kontodaten bzw. Zahlungsmöglichkeiten. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Zahlungseingang. Die schriftliche Anmeldung erlangt ihre Wirksamkeit durch Zahlung der Kursgebühren zum Fälligkeitstag. Eine Minderung der Kursgebühr ist nach Entrichtung nicht mehr möglich.

    5. Absagen und Widerrufsrecht
    Ihre Anmeldung können Sie bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn mit Begründung kostenfrei widerrufen

    6.Lehrgangsorganisation
    Der 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. behält sich aus organisatorischen und technischen Gründen geringfügige Änderungen vor. Teilnehmer die zu Kursbeginn das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

    7. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand wird Fürth bestimmt.

  • > DATENSCHUTZ
    Datenschutz
    Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist verpflichtet, Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung einzuholen:


    1. Ihre Daten werden ausschließlich für den Zweck der Anmeldung und zur Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und zur Fischereiprüfung erhoben und verarbeitet.

    2. Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage des Fischereigesetzes Bayern (FischG), der Landesfischereiverordnung (LFischVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist mit der Organisation und Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und der Fischereiprüfung offiziell beauftragt. Diesem obliegen die ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und die dazugehörige Dokumentation.

    3. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat in diesem Zusammenhang die erforderliche und zweckgebundene Datenverarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Dazu gehören die Erhebung erforderlicher Daten, das Führen von Teilnehmerlisten, die Auswertung von Prüfungen, die gesetzlich vorgesehenen anonymisierten Meldungen an Ministerien u.a.

    4. Alle organisatorisch mitwirkenden Personen (Lehrgangsleiter, Ausbilder, Referenten u.a) sind auf den Datenschutz verpflichtet und haben Maßnahmen zum Datenschutz anzuwenden.

    5. Die Auswertung der Prüfungsunterlagen wird durch eine neutrale Stelle vorgenommen, die vertraglich und weisungsgebunden vom Landesfischereiverband beauftragt ist.

    6. Die Aufbewahrung der Daten und deren Löschung erfolgt entsprechend aktuell geltenden Verordnungen des Landes Bayern.

    7. Eine Übermittlung an Dritte oder zu anderen Zwecken findet nicht statt.

    8. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. stellt entsprechend geltendem Recht einen angemessenen technischen und organisatorischen Datenschutz sicher. Bei vermuteter Verletzung des Datenschutzes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Landesfischereiverbandes Bayern wenden.

    Hier erfahren Sie alles über den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgang zur staatlichen Fischerei Prüfung

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